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Foto von sich berührenden Händen

Energiepass-Ausstellung von eingetragenen

Mitarbeitern und Gegenüberstellung der

Kosten-Nutzenanalyse von Modernisierungs-

Massnahmen.

Gemäss den Richtlinien der DENA

Deutsche-Energie-Agentur in Kassel

Die Einsparungen durch die energietechnischen Modernisierungen

werden den Erstellungskosten gegenübergestellt, Fördermittel werden

beantragt und es wird eine Renditeberechnung vorgelegt.

Weitere Informationen zum Verfahren [Energiepass erstellt mit]

 

Für Gebäude die vor dem 01.02.2002 erstellt worden sind, können bei der Ausstellung von Energiepässen entweder ein ausführliches Verfahren oder ein Kurzverfahren verwandt werden.

Das ausführliche Verfahren sollte in der Regel bei der Vorbereitung einer größeren Modernisierungsmaßnahme eingesetzt werden. Hier können alle Rechenverfahren angewandt werden, die nach EnEV für das jeweilige Gebäude zulässig sind. Die Flächenermittlung für die Hüllflächen erfolgt hier individuell über Pläne oder Aufmaß. Es werden individuelle Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Außenbauteile des Gebäudes zur Berechnung verwendet. Die Anlagenaufwandszahl von Heizungsanlagen kann entweder über das detaillierte Verfahren auf Basis der DIN V 4701-12 (Anlage 6) erfolgen oder durch Tabellenwerte für eP-Zahlen (wird als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt).

Das Kurzverfahren sollte angewandt werden, wenn geometrische und materialtechnische Daten für die Bilanzierung der Bedarfswerte nicht oder nicht für jedes Bauteil vorhanden sind und eine individuelle Ermittlung von Flächen oder U-Werten zu aufwändig ist. In diesem Fall werden pauschalierte Werte von  Mustergebäuden (aus Gebäudetypologie) in Anspruch genommen. Für den Feldversuch werden pauschale Ansätze für Flächenermittlung (Anlage 4 und 5), für U-Werte (Anlage 4) sowie für die Berechnung der Anlagenaufwandszahl ep zur Verfügung gestellt. Alle bekannten und gesicherten Daten (z.B. aus Planungsunterlagen) zum Gebäude sind zu verwenden, um die Abweichungen zum ausführlichen Verfahren so gering wie möglich zu halten. Im Kurzverfahren darf kein Aufmaß erstellt werden und keine eigenständige Ermittlung von U-Werten erfolgen.

 

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